KFZ-Zulassung ...
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Hier finden Sie alle Informationen für die KFZ-Zulassung
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- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Vollmacht (wenn jemand anderer die Anmeldung durchführt)
- Meldezettel (original) oder Meldebestätigung bzw. bei Firmen: Gewerbeschein oder Konzessionsurkunde (original); für Ges.m.b.H.: Kopie des Firmenbuchauszuges
- Besitznachweis, wie z.B. Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag, Rechnung, Einantwortungsurkunde etc.; Zustimmungserklärung der Leasingfirma
- Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes der Landesregierung
- Versicherungsbestätigung
- Novabestätigung bei Neufahrzeugen oder Finanzamtsbestätigung bei Eigenimport
- Letztes positives Überprüfungsgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine Überprüfung bereits fällig war
- Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Vollmacht (wenn jemand anderer die Abmeldung durchführt)
- Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes der Landesregierung
- Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)
- Kennzeichentafeln
- Nach Verlust oder Diebstahl: Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Behörde (ersetzt Kennzeichentafeln bzw. Zulassungsschein)
In jedem Fall notwendig:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Vollmacht (wenn jemand anderer die Änderung durchführt)
- Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes der Landesregierung
- Zulassungsschein bzw. beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1; 2)
Je nach Änderungswunsch:
- bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Verwaltungsbezirkes: neuer Meldezettel
- bei Namensänderung: neuer Meldezettel, Heiratsurkunde, Adoptionsdokument, Scheidungsurteil
- bei sonstigen Änderungen: Unterlagen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle
Nach Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Behörde (Polizei) wird in der Zulassungsstelle bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln ein neues Kennzeichen zugewiesen, eine neue Begutachtungsplakette ausgegeben, eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Typenschein das Kennzeichen geändert
Benötigte Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Vollmacht (wenn jemand anderer die Kennzeichenzuweisung beantragt)
- Anzeigenbestätigung
- Typenschein, Einzelgenehmigung, Interimsbescheinigung oder Prüfbefund des Amtes der Landesregierung
- Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung bereits bestehender Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen
- Letztes positives Überprüfgutachten gem. § 57a KFG oder § 56 KFG, sofern eine Überprüfung bereits fällig war
- Vorhandene Kennzeichentafeln für das bisherige Kennzeichen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn jemand anderer die Hinterlegung durchführt)
- Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln
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