KFZ-Insassen ...
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Die Insassenunfallversicherung ist eine auf
die Unfallgefahren bei Benützung des KFZ beschränkte
Versicherung. Die Leistungen werden unabhängig einer
Verschuldensfrage zur Auszahlung gebracht; das heißt, auch dann,
wenn der versicherte Lenker den Unfall verursacht hat bzw.
zusätzlich zu einer etwaigen anderen Schadenersatzleistung.
Wichtig vor allem für den Lenker, der bei einem selbst
verschuldeten Unfall keine Ersatzleistungen erhält. Versichert
sind der Lenker und die berechtigten Insassen. Da aber alle im
Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges stehende Unfälle
mitgedeckt sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf
das Be- und Entladen, das Aus- und Einsteigen, das Tanken, den
Reifenwechsel und das Einweisen.
WICHTIG:
Ausgeschlossen sind Unfälle, die bei der Ausführung oder
Versuch von Verbrechen oder Vergehen entstehen, (auch
Fahrerflucht, Alkohol, Drogenmißbrauch) und Unfälle auf Fahrten
ohne Wissen und Willen des Halters.
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